Seit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 1999 können Personen ab 18 Jahre einen Pfefferspray zum eigenen Schutz erwerben. Unbedingt Sicherheitsmaßnahmen beachten. Bitte vermerken Sie auf der Bestellung Ihren Jahrgang und bestätigen Sie dies mit entsprechenden Markierung im dafür vorgesehenen Kästchen. Es werden nur vollständig ausgefüllte Bestellungen ausgeführt.
In eigener Sache:
Verbotene Waffen
Verbotene Waffen sind insbesondere Seriefeuerwaffen, Schlag-, Wurf- und Schleuderwaffen, Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, Spring- und Schmetterlingsmesser, Elektroschockgeräte und Schalldämpfer sowie Laser- und Nachtsichtgeräte als Waffenzubehör. Entsprechende Formulare sind bei den kantonalen Polizeistellen erhältlich.
Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen in Glarus
Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen in Bern